Anmelden

Formulare

Alle Formulare zu den Rücktritten, Transfers, Dispensationen und Funktionswechseln sind in der rechten Spalte zu finden. Alle detaillierten Infos zur Einreichung und Bearbeitung werden im Folgenden beschrieben.

Frist / Bestätigung

Frist 1. März

Jegliche SR-Formulare müssen bis spätestens am 01. März (Datum Poststempel) an die Geschäftsstelle oder an sr-services(at)swissunihockey.ch geschickt werden. Verspätet eingereichte Formulare werden gegen eine Gebühr geprüft und bearbeitet. 

Bestätigungen

Alle termingerecht eingegangenen Formulare werden von der Geschäftsstelle bearbeitet. Wir bestätigen den Erhalt der Formulare nicht. Jede*r Schiedsrichter*in kann selber überprüfen, ob das Formular bearbeitet wurde. Dies ist im Portal (SR-Status) ersichtlich. Beispiel Rücktritt: Statusänderung von "aktiv" zu "Rücktritt angekündigt".

Rücktritte

Bisherige Schiedsrichter*innen, welche von ihrem Amt zurücktreten wollen, reichen ein vom Verein unterzeichnetes Rücktrittsgesuch ein.

Dispensation

Bisherige Schiedsrichter*innen haben die Möglichkeit, sich für eine Spielperiode dispensieren zu lassen.

Dispensierter Schiedsrichter*innen:

  • zählen nicht zum Schiedsrichterkontingent
  • müssen keinen Ausbildungskurs besuchen
  • müssen keine Einsätze leisten
  • werden in der nachfolgenden Saison wieder mit derselben Qualifikation einsteigen können

Transfer

Ordentliche Transfers können ebenfall bis am 1. März eingereicht werden. Während dieser Frist ist jeder Verein verpflichtet, einen Schiedsrichter freizugeben, der seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (Art. 4.4 Schiedsrichterreglement SRR).

Transfers vom 2. März 2023 bis zum 31. Juli 2023:
Transfergesuche können von Schiedsrichtern nur im ausdrücklichen Einverständnis beider Vereine erfolgen. Die Schiedsrichterkommission behält sich vor, solche ausserordentlichen Transfers abzulehnen.

Für einen genehmigten ausserordentlichen Transfer innerhalb dieser Zeitspanne wird eine Gebühr erhoben.

Transfers nach 31. Juli 2023:
Transfergesuche werden nicht mehr bearbeitet und abgelehnt.

Feldwechsel

Schiedsrichter*innen, die vom Kleinfeld auf das Grossfeld respektive vom Grossfeld auf das Kleinfeld wechseln möchten, können die entsprechenden Formulare dazu einreichen.

Backup-Schiedsrichter*innen

Wechsel normaler SR-> Backup-SR

Bisherige Schiedsrichter*innen, welche neu als Backup-Schiedsrichter geführt werden wollen, müssen zusätzlich zur online Kursanmeldung bis am 1. März das entsprechende Formular an die Geschäftstelle von swiss unihockey einreichen.

Es gilt:

  • Es können nur bisherige Schiedsrichter als Backup-Schiedsrichter angemeldet werden.
  • Mindestqualifikation die zum Umsteigen als Backup-Schiedsrichter berechtigen: KF: R3-R4 / GF: G4
  • Als Backup-Schiedsrichter kann man nur auf diesen Stufen eingesetzt werden: KF R3-R7 / GF: G4-G5

Die detaillierte Weisung zu den Backup-Schiedsrichtern finden sie im SRRW9 – Backup-Schiedsrichter.

Wechsel Backup-Schiedsrichter -> normaler Schiedsrichter

Bisherige Backup-Schiedsrichter, welche (wieder) als normale Schiedsrichter eingesetzt werden wollen, müssen zusätzlich zur online Kursanmeldung bis am 1. März ein schriftliches Gesuch mit der Unterschrift des Vereins an die Geschäftsstelle von swiss unihockey einreichen.

Antrag Wechsel Schiedsrichter*in zu Observer*in

Bist du erfahrene*r Schiedsrichter*in und möchtest deine Erfahrungen gerne als Observer*in teilen und weitergeben?

Sende in diesem Fall das Formular "Antrag Wechsel SR zum Observer" bei der entsprechenden Teamleitung Observation ein:

Die Teamleitung wird dein Antrag in den Qualifikationsausschuss aufnehmen und im besten Fall wirst du angehende*r Observer*in. (Entscheid jeweils Ende März)

Antrag Wechsel Schiedsrichter*in zu Instruktor*in

Bist du erfahrene*r Schiedsrichter*in und möchtest deine Erfahrungen gerne als Instruktor*in in der Ausbildung der Schiedsrichter*innen teilen und weitergeben?

Du kannst als Instruktor*in zeitgleich auch als Schiedsrichter*in aktiv bleiben. Du erhältst jedoch nur ein Kontingent, egal ob du zwei Funktionen ausübst. 

Sende in diesem Fall das Formular "Antrag Wechsel zu Instruktor*in" an
sr-ausbildung(at)swissunihockey.ch

Das Ressort Ausbildung wird deinen Antrag prüfen und im besten Fall wirst du angehende*r Instruktor*in. (Entscheid jeweils Ende März)

Formulare

Unterzeichnete Formulare bis spätestens am 1. März 2024 per Mail an
sr-services(at)swissunihockey.ch oder per Post einreichen!

Rücktritt

Dispensation

Transfer

Wechsel vom KF zu GF Schiedsrichter

Wechsel vom GF zu KF Schiedsrichter

Wechsel vom SR zu Backup-SR

Antrag Wechsel vom SR zum Observer

Antrag Wechsel zu Instruktor*in (Ausbildung)

Sponsoren und Partner

Hauptpartnerin

Mobiliar

Partnerin

Concordia

Partner

LIDL

Partner

Fat Pipe

Partner

Toyota Schweiz

Ausrüster

Sau.ch

Supplier

Gast

Supplier

isostar

Charity Partner

Unihockey für Strassenkinder

Medienpartner

Unihockey.ch

Mitglied von

Swiss Olympic Mitglied

Mitglied von

IFF

Nationaler Sportförderer

Swisslos - Loterie Romande