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Einsatzleitung G3

Die SR-Einsatzplanung wird von der Geschäftsstelle (für Kleinfeldschiedsrichter*innen der Qualifikationsstufen R3-R7 sowie für die Grossfeldschiedsrichter*innen der Qualifikationsstufen G4 und G5) beziehungsweise von ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Schiedsrichterkommission (für Kleinfeldschiedsrichter*innen der Qualifikationsstufen R1-R2 sowie für die Grossfeldschiedsrichter*innen der Qualifikationsstufen G1-G3) vorgenommen.

Einsatzplan/Aufgebot

  • Den G3-Schiedsrichter*innen wird kein langfristiger Einsatzplan zugestellt. (SRR, Art. 8.3). Die Schiedsrichter*innen erhalten jeweils einen Monat im voraus einen Einsatzplan für die kommenden zwei Monate. Dieser wird jeweils um den 15ten jedes Monats den Schiedsrichter*innen zugestellt; während den Playoffs kann sich der Zeitpunkt des Versands ändern.
  • Das Aufgebot wird jeweils spätestens am Dienstagabend 11 Tage vor einem Spielwochenende per E-Mail bekannt gegeben. Währdend der Playoffs kann der Zeitpunkt des Versandes ändern. Dieses E-Mail ist das offizielle Aufgebot. Schiedsrichter*innen, welche bis am Mittwochmorgen (d. h. 10 Tage vor dem entsprechenden Spielwochenende) kein SR-Aufgebot per E-Mail erhalten haben, müssen sich umgehend per E-Mail oder telefonisch mit dem Leiter Einsatz G3 in Verbindung setzen.
  • Zur Erreichung des Kontingents wird eine Mindestanzahl von zwei Einsätzen pro Saisonhälfte vorausgesetzt. Die Verantwortung zur Erreichung dieser Mindestanzahl sowie die Absprache mit der Einsatzleitung liegt bei den Schiedsrichter*innen.

  • Zusätzlich werden pro Spieltag ebenfalls per E-Mail mindestens 3 SR-Paare über ihren Einsatz als Reserve-Paar informiert. Sie haben für jenen Tag den Status von Reserveschiedsrichter*innen und können im Notfall kurzfristig aufgeboten werden. (SRR, Art. 9.3).
  • Die an einem Spieltag nicht eingesetzten oder als Reserveschiedsrichter*innen eingeplanten Schiedsrichter*innen haben für jenen Tag spielfrei und können entsprechend frei über den Tag verfügen.

Streichdaten

  • Gem. SRR haben G3-Schiedsrichter*innen kein Anrecht auf Streichdaten/Verhinderungsdaten, die sie frei auswählen können. Vielmehr ist es grundsätzlich so, dass G3-Schiedsrichter*innen beliebig oft eingesetzt werden können. (SRR, Art. 8.4). Nicht für einen Einsatz in Betracht kommen G3-Schiedsrichter*innen gemäss SRR lediglich in Fällen „höherer Gewalt“: Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst am Einsatztag, Amtliche Vorladungen, Todesfälle im engeren Verwandtenkreis. (SRR, Art. 10.2) Aus praktischen Gründen und im Interesse der Schiedsrichter*innen werden diese Regelpunkte von der G3-Einsatzleitung jedoch nicht rigoros angewandt. Es ist vielmehr so, dass Abwesenheiten teilweise toleriert werden, auch wenn es sich nicht um Fälle „höherer Gewalt“ handelt. Wann genau dies der Fall ist und unter welchen Voraussetzungen, darüber gibt der folgende Punkt Auskunft.
  • Die damit flexible und unbeschränkte Streichdatenerfassung soll aber von den G3-Schiedsrichter*innen auf keinen Fall überbeansprucht werden. Die Teamleitung G3 geht davon aus, dass alle Schiedsrichter*innen ihre Streichdaten sinnvoll und adäquat verwenden. Bei der Eingabe übermässig vieler Streichdaten wird sich die Teamleitung mit den betroffenen Schiedsrichter*innen in Verbindung setzen und nach Gründen für die Abwesenheiten fragen.

Vorgehen bei Verhinderung

Es gibt für die G3-Einsatzleitung zwei Arten von Abwesenheiten:

o Nicht-Verfügbarkeiten (= durch Beruf, Militär, Verletzung oder Krankheit bedingte Abwesenheit)

o „Frei-Wünsche“ (= durch Ferien, Hobby oder Sonstiges bedingte Abwesenheit)

Alle Abwesenheiten sind frühzeitig über das Portal von swiss unihockey zu melden.

 

Die Meldefristen für Abwesenheiten gestalten sich wiefolgt:

Einsatzmonat

Meldung bis

Versand Einsatzplan

September / Oktober

10. August

15. August

November / Dezember

10. Oktober

15. Oktober

Januar / Februar

10. Dezember

15. Dezember

März / April

10. Februar

15. Februar

 

  • Wichtig: Abwesenheitsmeldungen/-anträge haben sich immer auf konkrete Daten zu beziehen („Abwesenheit vom ... bis und mit ...”, bzw. “abwesend am ...”), und nicht auf Wochenenden oder Spielrunden.
    Es sind für sämtliche Wochentage Abwesenheiten zu melden, nicht nur für Samstag und Sonntag. Dies deshalb, weil vermehrt auch an normalen Wochentagen Spiele stattfinden und zudem nicht alle Daten bereits lange im Voraus bekannt sind (z.B. Cupspiele).
  • Ist ein SR-Paar an einem Tag nur teilweise abwesend, dann ist dem Leiter Einsatz G3 dies wie folgt mitzuteilen: „Bin am 28. Oktober ab 17.00 Uhr ab Zürich verfügbar.“
  • Eine Nicht-Verfügbarkeit oder teilweise Nicht-Verfügbarkeit an einem Spieltag muss dem Leiter Einsatz G3 so früh als möglich gemeldet werden. Nicht-Verfügbarkeiten werden in jedem Fall berücksichtigt. Wenn ein Schiedsrichter eine Nicht-Verfügbarkeit erst später als dem Fixtermin für die Streichdatenerfassung bemerkt (Fälle „höherer Gewalt“), muss er den Leiter Einsatz G3 nicht nur per E-Mail, sondern unbedingt sofort auch telefonisch informieren. Für kurzfristig verhinderte Paare wird ein Ersatzpaar aufgeboten. (Abtausch von Spielen nur im Notfall!)
  • Ein „Frei-Wunsch“ an einem Spieltag muss dem Leiter Einsatz G3 ebenfalls so früh als möglich gemeldet werden. Über die Berücksichtigung von „Frei-Wünschen“ entscheidet der Leiter Einsatz G3. Voraussetzung für die Berücksichtigung von „Frei-Wünschen“ ist, dass das entsprechende Paar ansonsten gut verfügbar ist und dass am Spieltag genügend Schiedsrichter vorhanden sind. Kurzfristige (= nicht mehr im Portal erfasste) „Frei-Wünsche“ werden abgelehnt. Mit anderen Worten: Wenn der Einsatzplan erstellt ist, dann gelten nur noch Fälle „höherer Gewalt“ als Verhinderungsgründe.
  • Längere Abwesenheiten, wie zum Beispiel Ferien, Unfall oder Ähnliches, sind im Voraus neben der Eingabe im Portal zusätzlich der Teamleitung G3 zu melden.
  • Abwesenheiten für Cupspiele während der Saison, welche durch die Schiedsrichter*innen selber organisiert werden, müssen beim Leiter Einsatz G3 angekündigt und bewilligt werden.

 

Bedingte Abwesenheit

  • Die Schiedsrichter*innen der Stufe G3 haben die Möglichkeit eine sogenannte bedingte Verfügbarkeit zu erfassen. Diese definiert sich durch die Angabe des Ortes und eines Zeitrahmes (von / bis).

    Nachfolgende Beispiele sollten die einzelnen Fälle erklären:

 

Situation 1:

Du hast am Samstag morgen jeweils Schule von 10:00 - 14:00 Uhr in Zürich.

 Erfassung im System

  1. Bedingte Verfügbarkeit auswählen.
  2. unter [von] Zeit eintragen, in Beispiel "14:00"
  3. unter [Ort] den möglichen Abfahrtsort eintragen, in Beispiel "Zürich"

Auswirkungen auf die Einsatzplanung

Da Du erst ab 14:00 Uhr verfügbar bist, wirst Du ein Spiel erhalten welches im späteren Abend stattfindet. So dass die Anreise möglich ist.

 

Situation 2:

Du bist von einem Kollegen / einer Kollegin zum Essen eingeladen oder hast einen Einsatz als Spieler/in und musst um 18:00 Uhr in Bern sein

 

Erfassung im System

  1. Bedingte Verfügbarkeit auswählen.
  2. unter [bis] Zeit eintragen, in Beispiel "18:00"
  3. unter [Ort] den Ankunftsort eintragen, in Beispiel "Bern"

Auswirkungen auf die Einsatzplanung

Da Du bis 18:00 Uhr verfügbar bist, wirst Du ein Spiel erhalten welches dir inkl. Reiseweg ermöglicht deinen Termin wahrzunehmen.

 

Situation 3:

Du bist am Sonntag von 13:00 Uhr ab St. Gallen bis 21:00 Uhr in Zürich verfügbar

 

Erfassung im System

  1. Bedingte Verfügbarkeit auswählen.
  2. unter [von] Zeit eintragen, in Beispiel "13:00"
  3. unter [bis] Zeit eintragen, in Beispiel "21:00"
  4. unter [Ort] den Abfahrts-/Ankunftsort eintragen, in Beispiel "St. Gallen / Zürich"

 

Auswirkungen auf die Einsatzplanung

Du erhälst einen Einsatz welche innerhalb der Zeitspanne liegt und dir ermöglicht deine Termine entsprechend wahrzunehmen.

 

Kurzfristige Verhinderung

  • Im Falle von kurzfristig entstehenden Problemen (z. B. Krankheit in der Woche vor dem Einsatztag), welche den geplanten Einsatz möglicherweise gefährden, muss diese*r Schiedsrichter*in den Leiter Einsatz G3 frühzeitig telefonisch darüber informieren. Der Leiter Einsatz G3 entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

 

Anzahl zu leistender Einsätze

  • Die Schiedsrichter*innen sind verpflichtet, jedem Aufgebot Folge zu leisten. [SRR, Art. 9.2]
  • Die G3 Schiedsrichter*innen leisten pro Saison eine minimale Anzahl von 7 Einsätzen in der Saison. Dazu sollten wenn möglich mindestens zwei Einsätze in einer Saisonhälfte geleistet werden. Zum Kontingent zählen allerdings auch SR mit 4 Einsätzen, da kann es dann allerdings zu einer Umqualifikation gegen unten kommen! Ausnahmen und Spezialfälle bitte mit der Teamleitung abmachen.

Verhinderung

  • Sobald der definitive Einsatzplan in Kraft ist, gelten nur noch Fälle „höherer Gewalt“ als Verhinderungsgründe: Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst am Einsatztag, Amtliche Vorladungen, Todesfälle im engeren Verwandtenkreis. [SRR, Art. 10.2]
  • Kann ein*e Schiedsrichter*in einem Aufgebot aus den genannten Verhinderungsgründen nicht Folge leisten, muss er sofort telefonisch den Leiter Einsatz G3 informieren. Bei kurzfristiger Verhinderung muss der Schiedsrichter zusätzlich sofort telefonisch den Veranstalter informieren.
  • Zusätzlich muss er innert 5 Tagen nach dem Aufgebotstermin die entsprechenden Belege für seine Verhinderung (Arztzeugnis im Original, Originalbestätigung des Kompaniekommandanten, Kopie der Vorladung oder Todesanzeige) an die Geschäftsstelle senden. [SRR, Art. 10.1 und 10.4]
  • Ausweichmöglichkeit bei nicht anerkannten Entschuldigungsgründen: Gem. SRR besteht die Möglichkeit eines SR-Abtausches, falls das andere G3-Paar sowie der Leiter Einsatz G3 damit einverstanden sind. [SRR, Art. 10.6]

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