Anmelden

G1 - Nationalschiedsrichter*innen

Erteilung Qualifikation

  • Über die Qualifikation von Schiedsrichter*innen entscheidet der Qualifikationsausschuss der Schiedsrichterkommission der entsprechenden Stufe.
  • Die SR-Qualifikation wird den Schiedsrichter*innen vor Saisonbeginn definitiv erteilt und berücksichtigt die Einstufungen durch die Observation sowie die Leistungen an den vorgegebenen theoretischen und physischen Tests. Die Qualifikation kann während der Saison geändert werden.

Kriterien

Sprachkenntnisse

  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 wird erwartet, dass sie die unihockey- und regeltechnischen Fachbegriffe in den Sprachen der Teams, auf die sie in offiziellen Verbandsspielen treffen, kennen und anwenden.
  • Schiedsrichter*innen mit dem Ziel eine IFF-Nomination zu erreichen, müssen Englischkenntnisse gemäss den IFF-Vorgaben nachweisen können.

Reglementskenntnisse

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen über sehr gute Reglementskenntnisse verfügen. Hierbei sind nicht nur die Spielregeln relevant, sondern auch die mit der Spielleitung verbundenen Weisungen (z.B. Materialzertifizierung, Lizenzkontrolle, Spielsekretariat, Rapportierung, etc.)
  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen bei den mindestens einmal jährlich stattfindenden obligatorischen Reglementsprüfungen die entsprechenden Limiten erfüllen.

Physische Leistungsfähigkeit

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen über eine gute Grundkondition und Sprintfähigkeit sowie über gute koordinative Fähigkeiten verfügen.
  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen bei den mindestens einmal jährlich stattfindenden obligatorischen Sporttests die entsprechenden Limiten erfüllen.

Einsatzverfügbarkeit

  • G1-SR sind verpflichtet, ihre Streichdaten von Anfang Juli bis Ende Mai via https://portal.swissunihockey.ch aktuell zu halten.
  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 wird erwartet, dass sie an mindestens 75% der Tage, an denen Meisterschafts- oder Cupspiele stattfinden, verfügbar sind.
  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 wird erwartet, dass sie für Nationalliga-Testspiele und Zusammenzüge der Auswahlteams von swiss unihockey zur Verfügung stehen.

Saisonvorbereitung

  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 wird eine qualitativ und quantitativ ausreichende Saisonvorbereitung erwartet. Diese besteht sowohl aus dem Besuch der obligatorischen Kurse und Meetings, wie auch aus individuellen Trainings und der Leitung von Vorbereitungsspielen mit Teams der entsprechenden Qualifikationsstufen.

Teilnahme an Ausbildungsanlässen

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen am jährlich durchgeführten 2-3 tägigen SR-Kurs teilnehmen. Bei begründeten Abwesenheiten werden im Sinne der Ausbildung und der Fairness Ersatzanforderungen definiert.
  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen an den für obligatorisch erklärten G1-spezifischen Weiterbildungsanlässen teilnehmen (inklusive Vorbereitung, Mitarbeit und Nachbereitung). Bei begründeten Abwesenheiten werden im Sinne der Ausbildung und der Fairness Ersatzanforderungen definiert.

Selbstständige Weiterbildung

  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 wird erwartet, dass sie sich konstant selbstständig weiterbilden durch
    • Leitung von Trainingsspielen
    • Beobachtung von Schiedsrichter*innen in Nationalligaspielen (Spielbeobachtungen inkl. Besprechung)
    • Videoanalysen
    • Erfahrungsaustausch mit anderen Schiedsrichter*innen
    • Gespräche mit der Observation, Funktionären, Spielbeteiligten
    • etc.

Ausübung anderer Funktionen

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen dafür sorgen, dass allfällige andere Funktionen, welche sie im Unihockeywesen ausüben, ihre Schiedsrichtertätigkeit nicht tangieren.

Allgemeines Verhalten

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G1 müssen die Bestimmungen des offiziellen Verhaltenskodexes (vgl. Memorandum „G1-Schiedsrichter*in: Verhaltenskodex“) einhalten.

Verhaltenskodex

Allgemeines Verhalten

  • Die Schiedsrichter*innen befolgen die Vorgaben der Schiedsrichterkommission und anderer Gremien von swiss unihockey und setzen diese Vorgaben konsequent um. Dazu gehören:
    • die Spielregeln und die übrigen Reglemente
    • Interpretationen
    • Weisungen
    • Verhaltensstandards für Schiedsrichter*innen
    • Memoranden
    • Vorgaben zur Einsatzplanung
    • Ehrenkodex
  • Die Schiedsrichter*innen sind Verbandsvertreter*innen und verhalten sich als solche gegenüber Veranstaltern, Teambetreuern, Spieler*innen, Funktionären und Zuschauern stets korrekt, vorbildlich und verbandsloyal.
  • Die Schiedsrichter*innen stehen für einen Doping- und Sucht-freien Sport ein und verhalten sich entsprechend. Insbesondere verzichten sie an den Einsatzorten auf den Konsum von Alkoholika, Tabakwaren, Snus, etc.
  • Die Schiedsrichter*innen unterstützen sich gegenseitig: allgemein in der Ausübung ihres Amtes und speziell in der Einhaltung dieses Kodex.
  • Die Schiedsrichter*innen unterlassen alles, was dem Ansehen oder dem Zusammenhalt der Schiedsrichter*innen schaden könnte.

Kommunikation

  • Die Schiedsrichter*innen äussern sich in keinem Fall gegenüber Drittpersonen bzw. in der Öffentlichkeit negativ über Schiedsrichterleistungen von Kolleg*innen. Die Schiedsrichter*innen sind sich bewusst, dass Schiedsrichter*innen anderer Sportarten ebenfalls einen schweren Job haben und äussern sich in der Öffentlichkeit auch über SR-Leistungen in anderen Sportarten nicht negativ.
  • Die Schiedsrichter*innen geben gegenüber Drittpersonen keine Auskunft über zukünftige Einsatzaufgebote (weder über eigene noch über solche von anderen Schiedsrichter*innen), solange diese nicht im öffentlichen Bereich der Homepage von swiss unihockey veröffentlicht sind.
  • Die Schiedsrichter*innen sind gegenüber Verbandsfunktionären und auch gegenüber Teambetreuern/Spielern zu beiderseits sachlich und konstruktiv geführten Gesprächen bezüglich ihrer eigenen SR-Leistung bereit.
  • Die Schiedsrichter*innen äussern sich gegenüber den Medien erst nach Rücksprache mit der Schiedsrichterkommission. Auf jeden Fall sollen die Äusserungen der Schiedsrichter*innen vorsichtig und überlegt sein.
  • Die Schiedsrichter*innen halten in der Kommunikation mit Verbands-internen sowie -externen Stellen den „Dienstweg“ ein, d.h. ihre erste Anlaufstelle ist stets die Teamleitung.
  • Die Schiedsrichter*innen kommunizieren offen und ehrlich mit ihren vorgesetzten Verbandsfunktionären. Auf diese Weise helfen sie mit, gemeinsame Ziele zu erreichen und das Schiedsrichterwesen im Allgemeinen voranzubringen.

 

Verhalten vor, während und nach dem Spiel

  • Die Schiedsrichter*innen treffen spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn in der Halle ein. Nach Möglichkeit begrüssen sie die Trainer, Betreuer und Funktionäre schon beim Eintreffen in der Halle und nutzen diese Begegnung um den Puls zu fühlen.
  • Die Schiedsrichter*innen treffen vor dem Spiel nach Möglichkeit gemeinsam in der Halle ein und verlassen diese nach dem Spiel auch wieder gemeinsam.
  • Die Schiedsrichter*innen führen vor dem Spiel ein zeitgemässes Aufwärmen (Warm-up) durch. Dieses findet im Freien und ausserhalb des Kontaktbereiches der Teams statt.
  • Die Schiedsrichter*innen bemühen sich während des Spiels, den Spielfluss nicht zu hemmen. Dementsprechend vermeiden sie nach Möglichkeit Diskussionen mit Spielteilnehmern bzw. halten diese kurz.
  • Die Schiedsrichter*innen führen in den Drittelspausen sowie im Anschluss an das Spiel keine Diskussionen mit Spielteilnehmern auf dem Spielfeld. Sie unterbinden solche Gespräche höflich und verlegen sie in den Garderobentrakt.

Verhalten an Ausbildungsanlässen (Kurse, Meetings)

Die Schiedsrichter*innen sind zu Beginn jedes Ausbildungsanlasses sowie zu Beginn jeder Lektion innerhalb eines Ausbildungsanlasses pünktlich anwesend.

Social Media
Beachtet die Social Media Guidelines für Spitzenschiedsrichterinnen und Spitzenschiedsrichter von swiss unihockey (hier).

Kontroll- und Rapportierungspflichten

Die Kontroll- und Rapportierungspflichten sind in den E-Learnings festgehalten.

Entschädigungen

Es gelten die Tarife gemäss dem Reglement «Tarife, Gebühren, Bussen-Ordnung». Die aktuelle Ausgabe findet ihr im Downloadcenter auf der Homepage von swiss unihockey unter «Verband» im Bereich «Statuten/Strategie/Reglemente».

Auszahlung der SR-Entschädigung

  • G1/G2/G3-Schiedsrichter*innen erhalten die SR-Entschädigung für alle Spiele ausser für die Cupspiele von swiss unihockey (Ausnahme Cupfinal: Vom Organisator/swiss unihockey). Dazu verwenden sie das spezielle Abrechnungsformular für die Spiele G1/G2/G3 und stellen dieses der Geschäftsstelle von swiss unihockey monatlich zu (finanzen(at)swissunihockey.ch).
  • Bei Cupspielen muss der veranstaltende Verein den Schiedsrichter*innen die Spielleitungsentschädigung, die Reisespesen sowie die Verpflegungsentschädigung am Meeting vor dem Spiel bar ausbezahlen.
  • Ausnahme: Bei Cupspielen (Gross- und Kleinfeld) bis und mit 1/16-Final wird die SR-Entschädigung (Spielleitungsentschädigung, Reisespesen, Verpflegungsentschädigung) je zur Hälfte von beiden Teams bezahlt. Ab 1/8-Finals werden die gesamten Spesen vom Heimteam bezahlt (Cupfinal: Entschädigung ist vom Organisator/swiss unihockey mit separatem Spesenformular einzufordern).
  • Eine allfällige Übernachtungsentschädigung müssen die Schiedsrichter*innen vorgängig bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey beantragen und danach mit dem offiziellen Spesenformular geltend machen.
  • Der Verband ist ebenfalls zuständig für die Bezahlung der SR-Entschädigung für Trainingsspiele der Nationalteams und Regionalauswahlen.
  • Im Falle von kurzfristig ausgefallenen Spielen steht den Schiedsrichter*innen – sofern sie zum Spielort angereist sind – die normale SR-Entschädigung zu, d. h. als hätten die Spiele stattgefunden.
  • Auf dem Grossfeld gilt eine neue Handhabung zur Spesenabrechnung. Wenn G1-G3-Schiedsrichter*innen Spiele in Ligen leiten, die nicht zu den Qualistufen G1-G3 gehören, werden die Spesen direkt beim Veranstalter und nicht via Spesenformular abgerechnet. Diese Änderung wird also nur dann relevant, wenn Schiedsrichter*innen Spiele der Breitenstufen übernehmen.

 

Administratives

  • Erhält ein*e Schiedsrichter*in im Kalenderjahr mehr als CHF 2'300.— (SR-Entschädigung), werden AHV + ALV abgerechnet. Diese Sozialabzüge übernimmt swiss unihockey.
  • Im Lohnausweis werden CHF 400.- als Pauschalspesen ausgewiesen
  • Jede*r Schiedsrichter*in verwendet das spezielle Abrechnungsformular (Excel) und sendet dieses 1x pro Monat (bis spätestens dem 20.) ausgefüllt per Mail an: finanzen(at)swissunihockey.ch
  • Da swiss unihockey das Rechnungsjahr Ende Jahr abschliesst, darf nicht jahresübergreifend
    abgerechnet werden, d.h. Einsätze von verschiedenen Jahren dürfen nicht mit dem gleichen Blatt
    eingereicht werden.
  • Sämtliche Spesen eines Jahres müssen nach dem letzten Einsatz des Kalenderjahres (spätestens bis am 20. Dezember) eingereicht werden.

Sponsoren und Partner

Hauptpartnerin

Mobiliar

Partnerin

Concordia

Partner

LIDL

Partner

Fat Pipe

Partner

Toyota Schweiz

Ausrüster

Sau.ch

Supplier

Gast

Supplier

isostar

Charity Partner

Unihockey für Strassenkinder

Medienpartner

Unihockey.ch

Mitglied von

Swiss Olympic Mitglied

Mitglied von

IFF

Nationaler Sportförderer

Swisslos - Loterie Romande