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Anforderungen SR-Breite

 

Verhaltenskodex

Die Schiedsrichter von swiss unihockey befolgen die Vorgaben der Schiedsrichterkommission und
anderer Gremien von swiss unihockey und setzen diese Vorgaben konsequent um.
Dazu gehören:


- die Spielregeln und die übrigen Reglemente
- Interpretationen
- Weisungen
- Vorgaben zur Einsatzplanung


Die Schiedsrichter*innen sind Verbandsvertreter und verhalten sich als solche gegenüber Veranstaltern, Teambetreuer*innen, Spieler*innen, Funktionär*innen und Zuschauer*innen stets korrekt und vorbildlich.


Die Schiedsrichter*innen stehen für einen doping- und suchtfreien Sport ein und verhalten sich entspre[1]chend. Insbesondere verzichten sie an den Einsatzorten auf den Konsum von Alkoholika, Raucher[1]waren, Snus, etc. in der Öffentlichkeit.


Die Schiedsrichter*innen unterstützen sich gegenseitig in der Ausübung ihres Amtes und der Einhaltung dieses Kodexes.


Die Schiedsrichter*innen unterlassen alles, was dem Ansehen der Schiedsrichter*inne oder dem Zusam[1]menhalt der Schiedsrichter*inne schaden könnte.


Die Schiedsrichter*innen führen im Anschluss an das Spiel auf dem Spielfeld oder beim Spielsekretariat keine Diskussionen mit Spielteilnehmern. Sie unterbinden solche Gespräche höflich und verlegen sie in den Garderobentrakt.

Facebook, Twitter usw.: Als Schiedsrichter*innen ist beim Gebrauch solcher Internetdienste Sorgfalt wal[1]ten zu lassen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Neutralität gewahrt bleibt.

Loyalität / Bestechlichkeit
Die Schiedsrichterkommission von swiss unihockey hat volles Vertrauen in die Ehrlichkeit und Loyalität der Schiedsrichter*innen. Aufgrund der Ereignisse rund um verschiedene „Wettskandale“ sind die Schiedsrichter*innen, welche Spiele von swiss unihockey leiten, sensibilisiert und erklären sich bereit, einen Ehrenkodex zur Einhaltung der anerkannten Grundsätze des sportlichen Verhaltens in Ausübung ihrer Funktion als Schiedsrichter*innen einzuhalten. Sie verpflichten sich, dass Merkblatt Grossfeld G4-G5 http://www.swissunihockey.ch/de/schiedsrichter/ 15/16

• sie weder für sich noch für andere Personen irgendwelche Zuwendungen oder sonstige Vor[1]teile, welche im Zusammenhang mit Spielleitungen stehen, leisten, beanspruchen, sich ver[1]sprechen lassen, anbieten oder annehmen;
• sie bei einem allfälligen Angebot zu einer solchen Leistung oder Zuwendung, wobei schon der Verdacht genügt, sofort den zuständigen Teamleiter (oder ein Mitglied der SK) informieren;
• sie weder direkt noch indirekt an Unihockeywetten teilnehmen, deren Ausgang sie beeinflussen könnten oder bei denen der Eindruck entstehen kann, sie könnten deren Ausgang beeinflussen.

Die Schiedsrichter*innen nehmen zur Kenntnis, dass
• als sonstige Vorteile, Leistungen oder Handlungen zu verstehen sind, die bestimmt oder geeig[1]net sind, einem*r Schiedsrichter*in einen besonderen, ihm*ihr ohne seine*ihre Funktion oder Stellung nicht zukommenden Vorteil zu verschaffen. Dabei geht es vor allem um wesentliche Vorteile ('Kick[1]backs', Leistungen für den Eigenbedarf, grosszügige Einladungen, Sachgeschenke u.ä.) denen kein entsprechendes, angemessenes Entgelt gegenübersteht. Nicht gemeint sind Verpflegung am Turnierort, unwesentliche Bagatell- und Gelegenheitsgeschenke wie sie unter Sport[1]lern/Vereinen üblich sind.
• der Verstoss gegen diese Grundsätze als Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht in Aus[1]übung der Funktion als Schiedsrichter zu gelten hat;
• der Verstoss zum sofortigen Antrag auf Streichung von der Schiedsrichter-Liste führen und rechtliche Folgen haben kann.

Kontroll- und Rapportierungspflichten

Die Kontroll- und Rapportierungspflichten sind in den E-Learnings festgehalten.

Entschädigungen

Sämtliche Informationen zu den Entschädigungen sind im Tarif-, Gebühren- und Bussenreglement (TGB) aufgeführt.

Administratives

  • Erhält ein*e Schiedsrichter*in im Kalenderjahr mehr als CHF 2'300.— (SR-Entschädigung), werden AHV + ALV abgerechnet. Diese Sozialabzüge übernimmt swiss unihockey.
  • Im Lohnausweis werden CHF 400.- als Pauschalspesen ausgewiesen.

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