Die Disziplinarkommission von swiss unihockey weist den Protest von Zug United aus dem vierten Playoff-Halbfinalspiel gegen Dietlikon vom vergangenen Sonntag ab.
Im vierten Playoff-Halbfinalspiel zwischen Zug United und dem UHC Dietlikon vom 16. März legten die Innerschweizerinnen nach Dietlikons 3:2-Siegtreffer in der Verlängerung Protest ein. Gemäss diesem soll das Tor per hohem Stock erzielt worden sein, ausserdem sei zum Zeitpunkt des Treffers ein Vorteil für die Zugerinnen angezeigt gewesen.
Die Disziplinarkommission von swiss unihockey hat den Protest geprüft und abgelehnt. Sie stellt fest, «dass der Entscheid des Schiedsrichters reglementarisch abgestützt ist», dass er «auf vom Schiedsrichter erlebten Tatsachen» beruht und «dass Proteste gegen Tatsachenentscheide des Spielleiters abgelehnt werden.»