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Engagements comme instructeur/instructrice

Les engagements comme instructeur/instructrice auront lieu dans les mois du mai et juin (cours de base, cours d'approfondissement), août et septembre (cours pratique) septembre jusqu'au novembre (cours complémentaire).

Les interventions sont réparties par les chefs d'intervention des trois régions linguistiques en accord avec les instructeurs/ instructrices.

Kontingentserfüllung

Gemäss SSR Art. 2.5 wird deine Tätigkeit als Instruktor*in dem Schiedsrichterkontingent KF oder GF deines Vereins angerechnet. Du kannst jedoch gemäss SRR Art. 2.7.3 nur einmal zur Erfüllung des Kontingents gezählt werden: Bist du also Instruktor*in und Schiedsrichter*in, erfüllst du trotzdem nur ein Kontingent.

Damit du das Kontingent als Instruktor*in erfüllst, musst du mindestens 6 Einsätze pro Jahr leisten. Falls du die Mindestanzahl durch die Instruktorentätigkeit nicht erreichen kannst, nimm bitte Kontakt dem Einsatzleiter auf. Gemäss SRR 8.6.2 kannst du auch Einsätze als Observer*in übernehmen und deine Kontingentspflicht so erfüllen.

Achtung: Es wird von allen Instruktor*innen erwartet, dass Sie die Mindestzahl an Einsätzen leisten, auch wenn sie ihr Kontingent anderweitig erfüllen.

Verpflegung und Übernachtung am Kursort

Die Verpflegung am Mittag wird durch swiss unihockey übernommen.

Um dir eine möglichst reibungslose Vorbereitung auf deine Lektionen zu ermöglichen, darfst du neu bereits am Vorabend anreisen und falls du zwei Tage an einem Standort unterrichtest, auch dort übernachten. Es ist aber an dir, diesen Wunsch zu platzieren. Bitte sende deinen Übernachtungswunsch spätestens 10 Tage vor dem ersten Kurstag an skra(at)swissunihockey.ch

Wenn du am Standort übernachtest, geht sowohl das Abendessen wie auch sämtliche Getränke auf deine eigene Rechnung.

Entschädigung

Instruktoren werden als Verbandsfunktionäre entschädigt und unterliegen somit dem Funktionärsreglement von swiss unihockey. Gemäss den Artikeln 2.2 bis 2.4 kannst du somit folgende Entschädigungen geltend machen:

Einsatz ganztägig

CHF 120.00

Einsatz halbtägig

CHF 50.00

Reisespesen

Ticket ÖV: Wohnort – Einsatzort, retour, ½ -Taxe

 
Halbtägig bedeutet Einsätze bis 6 Stunden. Beträgt der Reiseweg insgesamt mehr als 4 Stunden kann immer die Ganztagesentschädigung geltend gemacht werden.

Jeder Instruktor hat Anrecht auf ein ½-Tax-Abonement. Die Kosten können einmal jährlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die Reisespesen nur noch zum Halbtax-Tarif berechnet.

Trucs pour l'instruction arbitre

L'activité d'instructeur/instructrice est très variée. Afin de garantir la qualité de nos cours, nous avons réuni les principaux conseils dans un document.

Trucs pour l'instructeur/instructrice

 

Contact

SK Ressort formation d'amateurs

sr-instruktion(at)swissunihockey.ch

Coordinateur responsable de la formation des arbitres

Jonas Uebersax
+41 31 330 24 92
jonas.uebersax(at)swissunihockey.ch

Responsable d'instruction Suisse alémanique

Hans Peter Koller

Responsable d'instruction Romandie

Marc Wicht

Partenaires principaux et Sponsors

Partenaire principal

La Mobilière

Partnenaire

Concordia

Partnenaire

LIDL

Partnenaire

Fat Pipe

Partenaire

Toyota Suisse

Équipementier

Sau.ch

Supplier

Gast

Supplier

isostar

Charity

Floorball4all

Partenaire médias

unihockey.ch

Membre de

swiss olympics

Membre de

iff

Soutien du sport

Sport-Toto